- Regelmäßige steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratung im Rahmen der Jahresabschlusserstellung.
- Steuerbelastungsvorschau und Überprüfung von Steuervorauszahlungen anhand aktueller Daten aus der erstellten oder übergebenen Finanzbuchhaltung.
- Gestaltungsberatung, insbesondere bei Fragen zur Rechtsformwahl, Umwandlung, Geschäftsübernahme und Geschäftsveräußerung
- Unternehmensnachfolge – Schenkung – Erbschaft
- Fertigung von Vermögensübersichten und Rentabilitätsvorschauen für Kreditinstitute und Versicherungen
- Beratung zur Inanspruchnahme steuerlicher Vergünstigungen, wie
· Elterngeld
· Kindergeld - Betreuung während der Betriebsprüfung durch die Finanzverwaltung und die Deutsche Rentenversicherung